Bremsprüfstände, Scheinwerfer-Einstellplätze und Abgastester, die für amtliche Untersuchungen (beispielsweise Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, «HU») genutzt werden sollen, unterliegen besonderen Anforderungen.

Nur solche Geräte, für die ein gültiger Nachweis über die Kalibrierung vorliegt, dürfen für die hoheitlichen Kfz-Prüfungen genutzt werden.

Sie als Werkstattbetreiber sind mit verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Fristen. Lassen Sie daher alle notwendigen Überprüfungen regelmässig und pünktlich durchführen und halten Sie die Dokumentation (Kalibrierschein) hierüber vor.

Wir können die erforderlichen Messungen und Justierungen vornehmen und dokumentieren. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Kalibrierschein, womit Sie die Konformität Ihrer Ausrüstung nachweisen können.

Bei Interesse kontaktieren Sie unseren Messmittelbeauftragten:

0176 – 22 57 28 30